psychologisches Gutachten für den Antrag
einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses:
813,60 Euro (inkl. MwSt.)
Dabei handelt es sich um den vom Ministerium in
der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 gesetzlich festgelegten Preis.
Wichtig:
Männliche, österreichische Staatsbürger
müssen vor dem psychologischen Gutachtensantritt bereits bei der Wohnsitzbehörde einen Antrag gestellt haben!
Anmerkung:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, so bitten wir um kurze Bescheidgabe.
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin unabgemeldet nicht erschienen, wird Ihnen ein Ausfallhonorar von 150 Euro (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.